Bürgerverein Stephansberg | 2018 Mai
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Urbaniprozession am Kaulberg und Stephansberg

Jedes Jahr zum Dreifaltigkeitssonntag begeht die katholische Pfarrei „Unsere liebe Frau“ die traditionelle Urbaniprozession, mit der die im Berggebiet lebenden Häcker den heiligen Urban, den Schutzherrn der Winzer und Weinberge, verehren. Dieser traditionelle Flurumgang führt auch durch die Straßen des Stephansberges.

  

Führung durch die Johanniskapelle und den darunterliegenden Luftschutzkeller

Am 28. April fand eine Führung für die Mitglieder des Bürgervereins Stephansberg durch die Johanniskapelle statt, bei der Herr Bauer-Bornemann, Vorstand des „Freundeskreises St. Johannis e.V.“ einen Einblick in die spannende Bau- und Nutzungsgeschichte der kleinen Kirche gewährte. Ein weiteres Highlight des Besuches war die Besichtigung des ehemaligen Luftschutzkellers unterhalb der Kapelle mit kompetenten Erläuterungen von Herrn Nickles vom Bamberger Katastrophenschutz.

 

 

Sanierung des Kindergartens St. Johannes am Stephansberg

Der Bürgerverein Stephansberg hat mit großem Interesse die Diskussionen der vergangenen Jahre verfolgt, den sanierungsbedürftigen Kindergarten St. Johannes zu sanieren, möglichweise zu verlagern oder an Ort und Stelle wieder neu zu bauen.

Die Entscheidung scheint gefallen zu sein: Das bestehende Gebäude wird abgebrochen und der Kindergarten wird neu gebaut. Zeitweise war zwar von einer anderen Lösung die Rede, letztlich hat sich aber die von den meisten Eltern gewünschte durchgesetzt.

Die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau als Trägerin der Kindertagesstätte will das Vorhaben nun so zügig wie möglich umsetzen. Nach Kenntnisstand des BüV werden im Zuge des Neubaus die beiden bestehenden Kindergartengruppen erhalten bleiben und sollen zusätzlich zwei Gruppen für eine Kinderkrippe eingerichtet werden.

Maßgeblich wird die Frage der Kosten sein. Vertreter der Kirchenstiftung und der Stadt Bamberg haben sich gegenüber dem BüV so geäußert, dass die Aufwendungen für einen Neubau die Kosten einer Generalsanierung des maroden alten Gebäudes nicht übersteigen sollten.